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Behandlungsmethoden

Behandlungsvoraussetzungen
Von den Patienten muss eine minimale Bereitschaft gefordert werden, sich auf eine Behandlung im Maßregelvollzug einzulassen. Dies wird bereits in der Hauptverhandlung festzustellen sein, wenn darüber entschieden wird, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg vorhanden ist.

Am Anfang steht die ärztliche Behandlung im Sinne des körperlichen Entzuges und auch die Behandlung von Folgeschäden des Suchtmittelkonsums.

Im Mittelpunkt unserer Maßnahmen steht die psychotherapeutische Behandlung. Hierbei werden tiefenpsychologische, verhaltenstherapeutische, gesprächs- und gestalttherapeutische Ansätze angewendet. Die Behandlung findet im Rahmen von Gruppentherapie und auch von Einzeltherapien statt. Jeder Patient wird mit unterschiedlichen Methoden therapiert. Die hier eingesetzten psychotherapeutischen Methoden sind auf den Bedarf des Maßregelvollzuges zugeschnitten und entsprechend modifiziert.

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