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Behandlungsdauer

Bei entsprechender Mitarbeit der Patienten dauert die Behandlung durchschnittlich 24 Monate. Arbeiten die Patienten nicht adäquat mit oder sind sie krankheitsbedingt nur schwer zu erreichen, verlängert sich die Behandlung. Dasselbe passiert bei Rückfällen in die Sucht.Wenn die Behandlung in unserem Hause erfolgreich absolviert wurde, erfolgt die Entlassung auf Bewährung, bei der die Voraussetzungen Arbeit, Wohnung und ambulante Nachsorge gegeben sein müssen. Auch ist es möglich, in eine weiterbetreuende Einrichtung verlegt zu werden. Eine Entlassung nach den o.g. Zeiträumen ist jedoch nur möglich, wenn gleichzeitig der Halbstrafentermin erreicht ist. In diesem Zusammenhang muss ausgeführt werden, dass es sinnvoll ist, wenn Patienten zu uns kommen, die in Freiheit entlassen werden können. Es wäre daher sinnvoll, alle Haftstrafen aus anderen Verfahren vor der Unterbringung gemäß § 64 StGB zu vollstrecken. Bei langen Haftstrafen sollte berücksichtigt werden, dass ein Teil der Freiheitsstrafe vorab vollstreckt wird, sodass eine Behandlung in unserem Hause nicht zu lange dauert. Wir haben die Erfahrung machen müssen, dass bei Patienten, die länger als 2 Jahre in unserem Hause verweilen müssen, es gelegentlich zu massiven Behandlungsabbrüchen kommt, sodass die Aussichtslosigkeit der Behandlung beantragt werden muss. Andererseits gibt es aber auch Patienten mit langen Haftstrafen, die die Zeit in unserem Hause nutzen, um entsprechende Bildungsabschlüsse nachzuholen. Relativ viele Patienten (ca. 50%) erreichen das Ziel der Behandlung nicht. Wenn sich im Laufe der Behandlung herausstellt, dass keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht, werden die Patienten nach Beschluss der Strafvollstreckungskammer in die JVA zurückverlegt.
